Helle, geräumige Dachgeschosswohnung, 3 Zimmer mit über dem Stiegenhaus begehbaren großen Dachtterrasse (Südterrasse 26,5 m²)
Die neu errichtete, Erstbezugs- Dachgeschosswohnung hat eine Wohnnutzfläche von 74,05 m². Zusätzlich ist eine 33 m² große Terrasse, welche über das sehr gepflegte Stiegenhaus begehbar ist, zugeordnet. Von der Wohnung und der Terrasse haben Sie einen wunderbaren Blick auf die Antonskirche. Die Wohnung ist südlich ausgerichtet und sehr hell. Die Wohnung wird unbefristet vermietet. Die Küche wird vom Mieter bereitgestellt.
Die Wohnung teilt sich wie folgt auf: Vorraum, 1 WC, 1 Wannenbad, 1 großes Wohnzimmer (24 m²), 1Küche (5,30 m²), 2 helle freundliche Zimmer.
AUSSTATTUNG:
Wunderschöner Parkett (Buche hell) in den Wohnräumen sowie Feinsteinzeug im Küchen und Sanitärbereich. Die Beheizung und Warmwasserbereitung erfolgt mittels GasKombitherme. Ein Kellerabteil ist für die Wohnung ebenfalls vorhanden. Das Haus ist mit einem behindertengerechten Lift ausgestattet.
LAGE:
Die zentrale Lage, beste Infrastruktur und der nahegelegene Wienerberg, sowie Laaer Berg als idyllisches
Erholungsgebiet bieten optimale Wohnqualität! Eine gute öffentliche Anbindung ist in nur 7 Gehminuten zu erreichen. UBahn/ U1Reumannplatz (U1Verlängerung bis Oberlaa ab 2017).
MONATLICHE KOSTEN:
Hauptmietzins: € 733,58
Betriebskosten: € 171,83
Manip.Gebühr: € 0,73
10% Umsatzsteuer: € 90,91
Gesamtmiete brutto: € 996,75
EINMALIGE KOSTEN:
Kaution: € 4.000,-- Provision:€ 2.174,-- Vergebührung:€ 358,83
Für Fragen und Besichtigungen senden Sie bitte Ihre schriftliche Anfrage an robert@posch-immobilien.at oder rufen Sie Herrn Ing. Posch unter der Telefonnummer +43 699/ 151 150 00. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und Ihren Anruf !
Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund der Nachweispflicht nur Anfragen mit vollständiger Angabe des Namens und Anschrift bearbeiten können. Weiters informieren wir Sie das die Firma Posch Immobilien in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zum Vermieter steht. Unsere gesetzlichen Pflichten als Doppelmakler werden dadurch jedoch nicht beeinträchtigt.
Die Energiekennziffern wurden beim Eigentümer angefragt (§ 9 Abs. 1 EAVG 2012)
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.